Startseite » Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RG-SPORT GmbH

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind für jede, dem Verkäufer (RG-SPORT GmbH) erteilte Bestellung maßgebend.

2. Angebot und Liefervertrag
Angebote sind freibleibend. Der Verkäufer behält sich technische Änderungen und Preisänderungen vor. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen: dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Falls die Preiserhöhung 5 % übersteigt, hat der Käufer ein vertragliches Rücktrittsrecht. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufern erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters beruht.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Barzahlung, durch Nachnahme oder Vorkasse. Alle Preise gelten in Ä. Die Lieferungen erfolgen ab Werk unfrei. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Erteilung der Bankeinzugsermächtigung erfolgt der Bankeinzug 10 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Verkäufer vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZB-Leitzins zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Auch bei anders lautenden Bestimmungen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zuerst auf dessen älteste Schuld zu verrechnen. Soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zunächst auf diese und danach erst auf die noch offene Hauptleistung anzurechnen.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten. Wenn der Käufer die Art der Versendung nicht bestimmt, wird der Verkäufer die billigste und sicherste Versendungsart wählen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten. Bei Eingang beschädigter Teile ist durch den Empfänger gegenüber dem jeweiligen Frachtführer (Post, Bundesbahn, Spedition, etc.) Eine Tatbestandsaufnahme zu erwirken.

5. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind für den Fall des Leistungsverzugs und der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleiben eventuelle Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz ungerührt.

6. Gewährleistung
6.1. Zu beachtende Fristen

  • Alle Warensendungen sind unmittelbar nach Eingang zu überprüfen.
  • Alle Mängel sind unverzüglich, nachdem sie offensichtlich werden, anzuzeigen und es ist für ihre unverzügliche Beseitigung Sorge zu tragen.
  • Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Für einen fristgemäß gemeldeten Anspruch ist die Verjährung bis zu dessen Beseitigung gehemmt. Nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistungsfrist tritt Verjährung jedoch spätestens drei Monate nach der letzten Nachbesserung oder der Erklärung des Verkäufers, dass der Fehler beseitigt ist oder kein Fehler ein.

6.2. Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Teile, die unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht – z.B. in Motorsport-Wettbewerben – wurden.
  • Natürlicher Verschleiß
  • Lackierarbeiten an Teilen, soweit ein Probeanbau versäumt wurde. Für Reifen leistet RG-SPORT GmbH nur dann Garantie, wenn der Endbenutzer vorher erfolglos den Hersteller in Anspruch genommen hat.

6.3. Umfang der Gewährleistung

  • Ersetzt werden Teile, die den Fehler aufweisen, sowie durch den Fehler beschädigte weitere Teile.
  • Arbeitseperationen sind nach den vom Verkäufer vorgegebenen Arbeitswerten abzurechnen. Entsprechende Arbeitswerte-Listen werden auf Verlangen zugeschickt.
  • Ein Anspruch wegen fehlerhafter Leistung des RG-SPORT GmbH Lieferumfanges auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises besteht bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung, bei ungebührlicher Verzögerung der Nachbesserung oder im Falle, dass dem Käufer die Nachbesserung nicht mehr zumutbar ist, ansonsten besteht er nicht.
  • Vor Aufnahme von Gewährleistungs-Nacharbeiten an Teilen ist die Genehmigung des Verkäufers einzuholen.
  • Im Gewährleistungsfall vergütet die RG-SPORT GmbH die Materialkosten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Bezahlung aller Forderungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand erwirbt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus Verkauf von Vorbehaltsware bzw. Aus Lieferungen, in denen Vorbehaltsware enthalten ist, in Höhe des noch offenen Rechnungsbetrags zuzüglich eines Sicherheitszuschlags in Höhe von 20 % an den Verkäufer ab. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die sich in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz befindliche Vorbehaltsware abzusondern und an den Verkäufer herauszugeben. Weiterhin ist er verpflichtet, die Schuldner zu benennen und eine Liste über die Vorbehaltsware dem Verkäufer vorzulegen.

8. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist – der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind ausgeschlossen – es sei denn, der Verkäufer hat in seinen Verkaufsunterlagen die TÜV-Zulässigkeit garantiert. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen mit leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen bei Motorsport-Veranstaltungen sind ausgeschlossen – es sei denn, solche Ansprüche beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

9. Rücknahme
Die Rücknahme von Teilen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung möglich. Die für die Rücksprache anerkannten Teile müssen unbeschädigt und originalverpackt sein. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer bis zu 20 % des Verkaufspreises der zurückgesandten Ware als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

10. Unberechtigte Rücksendung
Sendet der Käufer ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers Ware zurück (unberechtigte Rücksendung), so kann diese Rücksendung nicht angenommen werden. In solch einem Falle ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer alle direkten, im Zusammenhang mit der Rücksendung und Wiederauslieferung der Ware entstandenen Kosten, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Warenwertes der zurückgesandten Ware in Rechnung zu stellen.

11. Datenspeicherung
Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers sachbezogen zu verwerten und zu speichern.

12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht) oder Stuttgart (übrige Gerichte).

13. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort. Durch das Erscheinen eines Kataloges und/oder der jeweils neuesten Preisliste verlieren alle bisherigen Kataloge und/oder Preislisten ihre Gültigkeit. Irrtum bei allen Abbildungen und Angaben vorbehalten. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherungen aller Art bedürfen der Schriftform.